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Rückzahlung der Mietkaution an Dritte

Uli (20.04.2013 07:25)
Kann der Vermieter nicht eindeutig beweisen, dass diese Mietkaution von den Schwiegereltern bezahlt wurde, dann muss er diese Kaution an den Vertragspartner auszahlen. Sonst ist das unberechtigte Bereicherung. Ansonsten einen Anwalt einschalten.

Bianca (19.04.2013 09:36)
Hallo,
Ich würde an deiner Stelle die Vermieterin schriftlich anschreiben. Aber mit Einschreiben mit Rückantwort. In diesem Schreiben fordere die volle Kaution abzüglich der eventuellen Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung. Fordere eine Frist von zwei Wochen für die Rückzahlung.
LG

Matthias (19.04.2013 07:57)
Die Vertragspartner ist der Mieter und die Vermieterin. Dieses gilt auch für die Mietkaution. Auch muss er darlegen und nachweisen, wo die Mietkaution angelegt wurde. Somit gibt es keine Auszahlung an Dritte. Egal woher das Geld kommt, dir steht diese Mietkaution zu.

Iris (17.04.2013 06:20)
Hallo hier an die Experten,
Ich lebe in Scheidung und die gemeinsame Wohnung wurde zum 31.12.2012 aufgelöst. Ich war damals die alleinige Mieterin und die Mietkaution hatte ich selbst in bar an die Vermieterin gezahlt. Jetzt habe ich die Rückzahlung der Mietkaution von der Vermieterin gefordert. Diese teilte mir aber schriftlich mit, dass die Mietkaution von den Schwiegereltern gezahlt wurde. Ich habe somit keinen Anspruch darauf. Leider habe ich keine Belege mehr.

Muss ich das hinnehmen? Wer weiß Rat?

Vielen Dank



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