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Pauschalen Betrag von der Mietkaution einbehalten?

Stefan (24.09.2016 11:02)
Also in meinen Augen stimmt was nicht mit dem Vermieter.
Er kann doch nichts vorab verlangen und die Arbeit wurde noch nicht geleistet.

So etwas habe ich auch noch nie gehört.
Deshalb gehe doch zu einem Mieterverein, die kennen sich dort bestens aus.

Ich vermute auch, der Vermieter wird nicht einlenken.

MfG

Anita (24.09.2016 07:20)
Hallo Mandy,

So eine Klausel ist aber im Mietvertrag nicht zulässig und deshalb auch unwirksam.
Das benachteiligt sich als Mieterin.
Versuche das dort herauszubekommen.

Viel erfolg dabei.

Mandy (23.09.2016 09:26)
Hi Anita,

Nein, im Mietvertrag steht dort nichts dazu.
Es gibt keinen Paragrafen zu Schönheitsreparaturen.
Bei diesem festgesetzten Betrag vom Vermieter handelt es sich um Malerarbeiten während der Mietdauer.

Er würde dann die Kosten selbst übernehmen.

Vielen Dank an alle für die Infos.

Anita (22.09.2016 07:54)
Servus,

Das geht nicht, denn der Vermieter kann kein Geld verlangen für Leistungen, die er nicht gemacht hat.

Nach § 812 BGB ist das eine ungerechtfertigte Bereicherung des Vermieters.
Dann noch von der Mietkaution abziehen, das geht schon überhaupt nicht.

Sind denn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen vereinbart?


Detlef (21.09.2016 10:56)
Hallo Mandy,

Die Verrechnung mit der Mietkaution ist auf alle Fälle nicht zulässig.

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Vermieter zurückzahlen muss.
Dass erfolgt, wenn alle mietvertraglichen Vereinbarungen erfüllt sind.

Das ist in der Regel nach der Jahresabrechnung der Nebenkosten.

Besten Gruß

Mandy (20.09.2016 10:50)
Hi,
In meinem Mietvertrag wurden 50 Euro für Malerarbeiten vereinbart.

Das soll mit der Mietkaution verrechnet werden.
Jetzt wohne ich etwas über drei Jahre in der Wohnung.

Mein Bekannter meinte kürzlich, dieses ist nicht rechtlich.
Ich soll das mit dem Vermieter klären.

Jedoch brauche ich vorher die richtigen Infos.

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