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Frage zur Mietkaution

Siegfried (24.05.2013 10:17)
Hallo,
Ich schreibe ein klares Nein. Sind keine Forderungen mehr offen, dann ist die volle Mietkaution auszuzahlen. Alles andere ist nicht mit dem Recht vereinbar.
BG


Maximilian (23.05.2013 10:17)
Das ist eigentlich ganz einfach. Die Mietkaution sichert alle und auch noch nicht fällige Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung.

Senatsurteil vom 8. März 1972 - VIII ZR 183/70, NJW 1972, 721, 722 f. = WM 1972, 776, 779 unter II 4 a)"


Irina (23.05.2013 08:44)
Es kann ja sein der Vermieter mit dieser fristlosen Kündigung Kosten, denn du hast ja vertragswidrig gehandelt. Sind Mieteinbußen entstanden oder andere Kosten, dann muss die Mietkaution herhalten. Da bin ich mir fast sicher.


Inka (22.05.2013 07:29)
Hallo,
Was ich nicht verstehe, wurden die damaligen Mietrückstände beglichen? Wenn ja, dann ist die fristlose Kündigung unwirksam. Wenn du jetzt ordentlich gekündigt hast und alles in Ordnung ist, dann muss dir die Mietkaution ausgezahlt werden.
BG

Sascha (21.05.2013 08:51)
Das sehe ich als gesetzeswidrig an. Die Mietkaution ist eine Sicherheit, wenn in der Wohnung durch den Mieter verursachte Mängel vorliegen. Das hat nach meiner Auffassung nichts mit der fristlosen Kündigung der Wohnung zutun.


Volly (20.05.2013 12:18)
Hallo,
Ich bin in einer verzwickten Situation. Ich arbeite für einige Monate im Ausland und meine Freundin soll die Miete überweisen. Jetzt hatte sie zwei Monate nicht getan und so kam die fristlose Kündigung. Okay, die Wohnung wurde von meinem Bruder geräumt und renoviert. Es gab nichts zu beanstanden. Jetzt wollte ich die Mietkaution haben, da meinte der Vermieter durch die fristlose Kündigung stehe mir das nicht mehr zu. Das sehe ich allerdings nicht ein, denn schließlich handelt es sich um 1.300 Euro.

Wie kann ich jetzt vorgehen?
Danke für die Ratschläge



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