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Gebäudeversicherung und Mietkaution?

Wolfgang (08.05.2013 07:10)
Hallo und vielen Dank für die Informationen. So bin ich auch etwas beruhigt. Die Idee von Norbert werde ich aufgreifen und auch umsetzen. Diese Mietkautionsbürgschaft bietet wirklich einige Vorteile.
Noch einmal vielen Dank und einen schönen Tag
Gruß Wolfgang



Norbert (06.05.2013 08:59)
Hallo,
Ich kann jeden Mieter nur zu einer Mietkautionsbürgschaft raten. An dieser Stelle fallen diese Probleme weg. Das Prozedere mit dem Anwalt oder Gericht kostet Geld und ist nervenaufreibend. Gute Infos gibt es ja hier auf dem Portal.

Alles Gute & beste Grüße!

Katja (05.05.2013 07:59)
Der Vermieter hat keinen Anspruch mehr. Diese Schäden wurden reguliert und eine Verrechnung mit der Mietkaution ist nicht rechtens. Lenkt der Vermieter nicht ein, dann hilft nur ein Anwalt.


Dieter (03.05.2013 08:03)
Hi,
Der Schaden wurde reguliert durch die Versicherungen. Sind keine weiteren Mängel an der Mietsache vorhanden, dann sollte es auch keine Nachforderungen mehr geben. Außer es sind noch Nebenkosten offen, dann kann sich die Rückzahlung der Mietkaution verzögern. Aber auch hier gilt eine Frist bis zu 6 Monaten.
BG


Wolfgang (02.05.2013 08:40)
Hallo,
Mein Problem ist etwas kompliziert und ich versuche, das einmal zu beschreiben.
Ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und bei der Übergabe wurde ein Mangel festgestellt, Medizin war ausgelaufen und hat das Laminat zerkratzt.
Ein zweiter Schaden wurde in der Küche festgestellt und dieser Wasserschaden war mein Verschulden.
Ich habe beide Schäden meiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Der Schaden in der Küche übernahm meine Haftpflichtversicherung. Den anderen Schaden übernahm die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Jetzt meine Frage: Muss der Vermieter nach Beendigung der Arbeit und Instandsetzen der beiden Schäden mir die Kaution zurückzahlen? Er hat ja keinen finanziellen Schaden mehr.

Vielen Dank für die Antworten.


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