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Bei wem liegt die Beweispflicht bei einem Schaden?

Klaus (27.08.2017 06:08)
Guten Morgen,


Für mich ist der Fixpunkt die Übergabe. Dabei wurden keine Mängel festgestellt und zu Protokoll gegeben. Dafür ist der Vermieter zuständig.

Jetzt nachher etwas zu bemängeln, das kann der Vermieter, aber wird keinen Erfolg damit haben.
Die Beweislast liegt klar bei im.

Viele Grüße
Klaus


Franziska (26.08.2017 09:14)
Also ich habe für solche Fälle eine Privathaftpflicht abgeschlossen. So befinde ich mich auf der sicheren Seite. Zwar habe ich diese noch nicht gebraucht, aber das kann ja alles noch kommen.


Hannes (24.08.2017 12:14)
Servus Heike,

Diese Forderung kannst du zurückweisen.
Bei der Rückgabe der Wohnung wurde nichts beanstandet. Nachher kommt er mit Mängel und somit ist er in der Beweispflicht.

Vor Gericht reicht das zweifelsfrei aus und so kannst du nachweisen, dass der Schaden nicht durch dich entstanden ist.

Viele Grüsse


Rita (23.08.2017 09:28)
Hier hat der Vermieter Lehrgeld gezahlt. Ich denke, der wird kein zweites Mal so ein Übergabeprotokoll vergessen.


Die Bilder von früher bringen aber auch nichts. Damit kann ja nichts bewiesen werden.

Stefan (22.08.2017 12:06)
Hallo,

Der Vermieter hat mit der gesamten Rückzahlung der Mietkaution anerkannt, dass diese Mietwohnung ohne Beanstandung ist. Damit hat er den eigentlichen Sinn der Mietkaution verspielt. Das wird auch jedes Gericht feststellen.

VG



Detlef (21.08.2017 10:37)
Ich denke der Makler hat mit der Sache nichts mehr zutun und muss auch nicht anwesend sein. Seinen Job hatte er vor dem Einzug erledigt. Die Fotos von damals spielen jetzt keine Rolle mehr.

Auch denke ich, der Vermieter hätte sofort auf diese Mängel reagieren müssen.
Das hat er unterlassen also keine Chance mehr.

Brigitte (20.08.2017 06:38)
Guten Morgen,

Der Vermieter ist ja für das Übergabeprotokoll verantwortlich. Das hat er versäumt und kann im nach hinein keine Schäden geltend machen.
Weise die Forderung des Vermieters zurück.
Auch vor Gericht hat er keine Chancen seine Forderungen durchzusetzen.

Allen noch einen schönen Sonntag.

Lothar (19.08.2017 10:54)
Servus,

Ist schon klar, bei der Wohnungsübergabe ist das eine Sache zwischen dir als Mieterin und dem Vermieter. Hier hat der Makler nichts zu suchen.

Jetzt hat der Vermieter nach der Herausgabe der Mietwohnung versteckte Mängel festgestellt. So ist er ganz klar in der Beweispflicht.

So gibt es auch für dich kein Handlungsbedarf.
Gruß
Lothar



Christian (18.08.2017 08:38)
Hi Heike,


Also die Beweispflicht liegt bei denen, der den Anspruch stellt und das ist der Vermieter.
Leider gibt es kein schriftliches Übergabeprotokoll und das kann dir zum Nachteil reichen.
Gut, die Wohnung vom Einzug können auch dir wiederum helfen.

Jedoch der Vermieter muss jetzt nachweisen, dass jetzt diese gesehenen Schäden von Dir schuldhaft herbeigeführt wurden, sind.
Ansonsten hat er schlechte Karten.

BG

Heike (17.08.2017 07:01)
Hallo,
Vor 6 Jahren sind wir in diese Wohnung eingezogen. Der Makler hatte damals nach dem Übergabeprotokoll einige Fotos gemacht.

Jetzt sind wir aus der Wohnung ausgezogen. Dabei anwesend waren der Vermieter und ich als Mieterin. Ein Übergabeprotokoll gab es nicht. Nach der gemeinsamen Besichtigung wurde auch die Mietkaution ausgezahlt.

Jedoch eine Woche später meldete sich der Vermieter bei mir und meinte, dass er einige Schäden noch entdeckt hätte. Diese wären im Parkett und am Fenster. Auch forderte er von mir eine große Geldsumme.

Das sehe ich jetzt nicht ein, denn bei der Besichtigung gab es diese Schäden nicht.

Wer ist nun in der Beweispflicht?
Vielen Dank für die Hilfe.

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