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Anlage und Verzinsung

Anlage und Verzinsung der Mietkaution

Mietkaution – Warum Mieter sehr häufig Geld verschenken
Vielen Mietern ist oft gar nicht klar, dass sie eigentlich sehr viel Geld verschenken. Das gilt besonders dann, wenn sie lange Jahre in ein und derselben Wohnung oder in einem Mietshaus leben. Die Mietkaution wird mit Abschluss des Mietvertrages fällig und kann dann in drei Raten gezahlt werden. Wer die Kaution einmal bezahlt hat, denkt dann oft gar nicht mehr daran. Sind aber erst einmal zehn Jahre und mehr vergangen, hätte sich auf dem Kautionskonto in der Zwischenzeit ein hübsches Sümmchen ansammeln können. Das aber vergessen die meisten Mieter. Die Rede ist von den Zinsen. Der Zinsertrag aus dem auf dem Kautionskonto angelegten Betrag steht nämlich dem Mieter zu. Allerdings nicht während der Mietzeit, sondern erst nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Oft übergeben Mieter bei Abschluss des Mietvertrages ihrem Vermieter die Miete in bar. Der Vermieter soll das Geld anlegen und bei Auszug dem Mieter wieder zurückzahlen. Dass sie damit Geld verschenken, ist vielen Mietern gar nicht klar. Der Vermieter ist nämlich nicht verpflichtet, die Mietkaution bei einer Bank anzulegen, die die höchsten Zinssätze bietet. Er muss lediglich dafür sorgen, dass das Geld insolvenzsicher, also getrennt von seinem übrigen Vermögen angelegt wird. Außerdem muss es bei einem Kreditinstitut angelegt werden, das den üblichen Zinssatz bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist bietet. Das kann ein Verlustgeschäft für den Mieter bedeuten.

Denn wer als Mieter beispielsweise einige Jahre in einer Wohnung lebt und eine durchschnittliche Miete von rund 750 Euro monatlich bezahlt, der erhält nach acht Jahren Mietzeit durchschnittliche Zinsen in Höhe von etwa 60 Euro. Wäre das Geld hingegen in diesem Zeitraum auf einem Tagesgeldkonto angelegt worden, dann kämen schnell Zinsen in Höhe von circa 200 Euro zusammen. Die Zahlen sind natürlich nur Beispiele, da es im Einzelfall immer auf die Höhe der Kautionssumme, die derzeit am Markt üblichen Zinssätze und natürlich die Dauer der Mietzeit ankommt. Grundsätzlich jedoch kann man feststellen: Je länger eine Mietzeit in einer Wohnung dauert, desto mehr sollte der Mieter an einer hohen Verzinsung seiner Mietkaution interessiert sein. Nicht immer sind also Bargeld oder das klassische Sparbuch für das Anlegen einer Mietkaution geeignet.

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Höhe der Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, die zur Absicherung potentieller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis gilt. Ist die Zahlung einer Kaution im Mietvertrag vereinbart, hat der Vermieter das Recht, sie vom Mieter zu verlangen. Allerdings darf die verlangte Mietkaution nicht höher als drei Netto-Monatsmieten sein.

Insolvenzsicheres Anlegen der Mietkaution
Der Vermieter muss die Mietkaution immer getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. In anderen Worten: Die Mietkaution muss insolvenzsicher angelegt sein. Kann der Vermieter dem Mieter auf Nachfrage keine entsprechende Anlage vorweisen, hat der Mieter das Recht, solange die Kautionszahlung zu verweigern, bis der Vermieter nachweist, dass er das Geld insolvenzsicher angelegt hat.

Zinsen stehen dem Mieter zu
Sobald der Vermieter die Mietkaution vom Mieter erhält, ist er verpflichtet, das Geld anzulegen. Anlage und Verzinsung müssen also unverzüglich nach Erhalt der Kaution erfolgen. Kommt der Vermieter dem nicht nach, kann der Mieter ihn wegen des eintretenden Zinsverlustes haftbar machen. Die erzielten Zinsen muss der Vermieter dem Kautionskonto des Mieters gutschreiben. Allerdings hat der Mieter erst nach Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf die Auszahlung der Zinsen.

Vermieter muss Zinssätze nicht vergleichen
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, verschiedene Angebote von Bankinstituten zu vergleichen, um dann eine Anlageform mit dem höchsten Zinssatz zu wählen. Er muss lediglich die Mietkaution so anlegen, dass sie mit dem für Spareinlagen üblichen Zinssatz verzinst wird. In der Regel haben solche Spareinlagen eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Sonderfall Verzinsung der Mietkaution - Ausnahme:
Eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung stellt die Vermietung von Zimmern in Studenten- und Jugendwohnheimen dar. Für Vermieter, die solche Zimmer vermieten, ist eine Verzinsung der Kaution nicht Pflicht.