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Mietkautionskonten bei Unternehmen?

Petra (26.03.2018 12:59)
Hi Steffen,

Für den Mieter ist ein Mietkautionssparbuch ausreichend und das reicht er bei ihnen ein. Es ist wichtig, das der Vermieter eine Freigabeerklärung bekommt und das ist zulässig.

Eine zweite Möglichkeit ist, der Mieter reicht bei einen eine Kautionsbürgschaft ein. Hier trägt der Mieter die Kosten.


So denke ich, das sind die beiden richtigen Wege.
Gruß
Petra

Steffen (24.03.2018 07:34)
Servus Leute,

Vielen Dank für eure Informationen. Jedoch das mit der Hausbank aus München, das funktioniert nicht für uns. Die nehmen nur Kunden aus der Region aus München auf und bieten nur denen ihre Dienstleistungen an.


Wir kommen nicht aus der Region München.
Viele Grüße
Steffen

Niels (23.03.2018 10:17)
Also ich habe mit meiner Hausbank in München sehr gute Erfahrungen gemacht.

Das kann ich nur empfehlen.

Susanne (22.03.2018 10:57)
Hallo Steffen,

Es existieren ja unterschiedliche Formen von Mietkautionskonten. In der Regel wird oft die Barkaution von den Mietern in Anspruch genommen.

Der Mieter gibt die Mietkaution als Geldbetrag an den Vermieter. Dieser legt dann getrennt von seinem Vermögen auf ein Konto an.

Die Zinsen gehören auch dem Mieter. So habe ich das bei meinen bisherigen 3 Wohnungen so gemacht.

Das hat immer gut funktioniert.
Lieben Gruß
Susanne

Rolf (21.03.2018 09:01)
Also die Banken und auch die Sparkassen, die berechnen alle Gebühren. Aber das ist immer noch günstiger als die teuren und auf Dauer angelegte Bürgschaftsgebühren.


Hannelore (20.03.2018 11:20)
Hi,

Diese Kautionszahlungen sollten separat auf ein Sparbuch angelegt werden. Das ist in der Regel ohne Kosten verbunden. So steht die Verzinsung fer Mietkaution auch dem Mieter zu.

Hier darf der Vermieter und in diesem Fall das Unternehmen keinen eigenen Vorteil erwirtschaften.
Viele Grüße

Holger (19.03.2018 10:51)
Ich kenne das von der DKB und diese Bank bietet eine professionelle Betreuung der Mietkaution an.
Hier ist alles auf einen Blick ersichtlich. Es gehen auch keine Termine verloren.

Auch Mahnungen, Ratenzahlungen usw. werden ausgelöst und auch verwaltet.


Regina (18.03.2018 06:45)
Hallo Steffen,

ich denke, dass es an dieser Stelle kein einheitliches Konzept gibt. Die Verwaltung mit den Mietkautionskonten muss nach dem Gesetz verwaltet werden. Dazu werden unterschiedliche Varianten genutzt.


Lieben Gruß
Regina

Steffen (17.03.2018 09:08)
Servus Leute,
Ich bin bei einem Unternehmen, was Wohnungen verwaltet und auch vermietet. Dieser Bereich wurde neu aufgebaut und das soll ich jetzt übernehmen.
Ich habe selbst ein Haus und kenne mich mit Mietwohnungen nicht aus.

Was ist jetzt bei den Mietkautionskonten, die effektivste Lösung?

Vielen Dank für die Mithilfe.

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